Sofortmaßnahmen in Sachen Cyberangriff auf „Die Haftpflichtkasse VVaG“ (Darmstadt)
Im Folgenden teilen wir Ihnen Sofortmaßnahmen des betroffenen Versicherers „Die Haftpflichtkasse VVaG“ (DieHK) und des Leipziger Maklerpools Invers GmbH mit.
Sofortmaßnahmen der DieHK
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DieHK hat eine Info-Website (https://www.diehk.com) eingerichtet. Über den aktuellen Stand der Erreichbarkeit und neue Erkenntnisse unterrichtet DieHK auf dieser Notfall-Website.
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DieHK hat für Geschäftspartner und Kunden werktags zwischen 8 und 19 Uhr die Rufnummer 06154/6010 eingerichtet, um dringende Anliegen aufzunehmen.
Sofortmaßnahmen der Invers GmbH
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Anträge an DieHK werden von der Invers GmbH entgegengenommen und zunächst aufbewahrt. Im Rahmen der Annahmerichtlinien zu den Produkten von DieHK und den besonderen Vereinbarungen zwischen DieHK und der Invers GmbH hat der VN automatisch eine vorläufige Deckung längstens für die Dauer von 3 Monaten. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag den Annahmerichtlinien von DieHK entspricht und dass der Antrag bei der Invers GmbH (z.B. mittels IMA) eingegangen ist.
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Für über die Invers GmbH gemeldete Schäden zur DieHK werden wir in absolut dringenden Fällen eine Notfallhilfe von bis zu eintausend Euro auszahlen. Dies vorbehaltlich der endgültigen Schadenprüfung durch DieHK und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht dazu von Seiten der Invers GmbH bzw. von DieHK. Die nachträgliche Prüfung des Schadens übernimmt DieHK. Ihre Kunden werden von der Vorbehaltlichkeit der Zahlung selbstverständlich informiert. Bei dieser Notfallmaßnahme handelt es sich nicht um die eigentliche Schadenregulierung und auch nicht eine Rechtsdienstleistung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, sondern lediglich um eine Notfallhilfe in einer Ausnahmesituation in Abstimmung mit DieHK.
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Invers geht in bestimmten Fällen mit der Courtagezahlung an mit uns kooperierende Makler in Vorleistung. Dies dann, wenn der Makler die Courtage schon bisher nicht von DieHK direkt, sondern von der Invers GmbH erhalten hat. Das bedeutet: Sollte DieHK in den vorgenannten Fällen technisch nicht in der Lage sein zum bislang üblichen Zeitpunkt Courtageabrechnungen oder Auszahlungen vorzunehmen, erhält der Makler von der Invers GmbH trotzdem die Courtage, obwohl die Invers GmbH selbst die Courtage von DieHK noch nicht erhalten hat.
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Fragen zu den Sofortmaßnahmen der Invers GmbH in Sachen DieHK beantworten Ihnen auch unsere entsprechenden Fachabteilungen zum Invers Privatsach- und Gewerbekundengeschäft.
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Der Zeitraum der Maßnahmen ist derzeit auf Grund der besonderen Lage noch unbestimmt. Änderungen oder Anpassungen werden schnellstmöglich kommuniziert.